25. März 2016 / 13. November 2016
In der Gemeinde Waldachtal sind durch den Regionalplan potentielle Windkraftflächen in den Gebieten der Ortschaft Tumlingen Gewann Hagenbuch und der Ortschaft Salzstetten Gewanne Altheimer Heiligenwald und Horber Spitalwald ausgewiesen.
Die Gemeinde Waldachtal bzw. der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten befinden sich aktuell in einem Verfahren für den Ausweis eines Teilflächennutzungsplanes Windkraft. Die Gemeinde will aus Kostengründen nicht die für den Planungsvorgang erforderlichen Artenschutzgutachten beauftragen.
Um zu klären, ob artenschutzrechtliche Kriterien den Bau von 4-6 Windkraftanlagen an den ausgewiesenen Standorten ermöglichen oder nicht, haben wir uns entschlossen, entsprechende Fachgutachten durch ein qualifiziertes Büro erstellen zu lassen. Damit soll geklärt werden, ob im Bereich der derzeit vorgesehenen WEA-Standorte Konflikte mit den gesetzlichen Bestimmungen zum strengen Artenschutz zu erwarten sind.
Gegenstand des Gutachtens sind die windkraftsensiblen Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard.
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat hierzu methodische Empfehlungen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Winterenergieanlagen (1.3.2013) sowie Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (1.7.2015) erlassen.
In 2014 ließ die LUBW bereits in der Region die Brutbestände von Rot- und Schwarzmilan durchführen. Im Ergebnis (online abrufbar bei der LUBW) haben wir an den geplanten Windkraftstandorten Dichtezentren des Rotmilans in den höchsten Kategorien 4 und 5.
Die Gutachten liegen mittlerweile vor. Die bisher schon bekannten und 2014 von der LUBW erhobenen Vorkommen vom Rotmilan sind bestätigt und darüber hinaus hinsichtlich der Anzahl von Rotmilan und Wespenbussard an beiden potentiellen Windkraftstandorten deutlich höher, als bisher dokumentiert.
Wir vom NABU Waldachtal befürworten Windenergieanlagen, sofern diese gemäß den gesetzlichen Kriterien betrieben werden können. Dabei spielt für uns, entsprechend unserer satzungsgemäße Aufgabe, dem Artenschutz zu dienen, dieses Kriterium ein maßgebliche Rolle.
Nicht zuletzt aufgrund der öffentlich strittigen Behandlung des Themas und des möglicherweise nicht transparenten Fortgangs der Planungen und Aktivitäten der Investoren und anderen Beteiligten war es uns als Naturschutzverein wichtig, ein von der Industrie unabhängiges Fachingenieurbüro mit einem Gutachten zum Brutvorkommen und zur Raumnutzung windkraftsensibler Vogelarten zu beauftragen.
Als Auftraggeber der Gutachten werden wir die Ergebnisse am Freitag, den 24. Februar 2017 der Öffentlichkeit vorstellen. Die Presse- und Bürgerinformation findet ab 11 Uhr im Feuerwehrhaus Waldachtal, Heiligenbronner Str. 6 in Lützenhardt statt.
Danach werden wir die Gutachten an dieser Stelle veröffentlichen.